Airport Hotel Regentpark
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Sarah Kawamoto Mietwagen - Hallbergmoos
terms & conditions for parking- and shuttle- contracts

AGB

1. Allgemeines

  • 1.1. Vertragspartner ist die Runa’s Hotel GmbH, im nachfolgenden auch wir/ uns genannt
  • 1.2. Sämtliche Angebote der Runa’s Hotel GmbH sind bis zum Zustandekommen eines wirksamen Vertrags unverbindlich. Eine Buchung des Kunden ist ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss, das wir nicht annehmen müssen. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung bzw die Annahme der Buchung zustande.
  • 1.3. Eine Buchung bei uns muss zwingend schriftlich per Email erfolgen und kann alternativ über unser Buchungsportal durchgeführt werden.
  • 1.4. Der Kunde stimmt zu, dass die Kommunikation auf elektronischem Weg erfolgt und alle Informationen im Zusammenhang mit dem Vertrag auf elektronischem Weg per E-Mail übermittelt werden.
  • 1.5. Vertragssprache ist deutsch und erfolgt die Kommunikation ausschließlich in deutscher Sprache.
  • 1.6. Sofern nicht anders vereinbart stehen wir Ihnen zur Abholung und Anreise nur zu den Öffnungszeiten der Rezeption von 7 bis 22 Uhr zur Verfügung.

2. Parkplatz

  • 2.1. Urlauberparkplatz:
    • 2.1.1.Die Runa’s Hotel GmbH stellt dem Kunden einmalig für die schriftlich vereinbarte Dauer auf dem Gelände des Birkenweg 49, 85399 Hallbergmoos einen nicht bewachten, nicht verschlossenen und nicht gegen Witterungseinflüsse geschützten Stellplatz für einen PKW ohne Anhänger zur Verfügung. Dieser Urlauberparkplatz für Langzeitparker befindet sich zwei Fahrminuten vom Hotel entfernt.
    • 2.1.2.Die Maximalhöhe zu Einfahrt auf den Urlauberparkplatz beträgt XXXX.
  • 2.2. Tiefgaragenbuchung
    • 2.2.1.Im Falle einer Tiefgaragenbuchung, wird nur im Falle einer eindeutigen Bestätigung des Tiefgaragenstellplatzes, ein Stellplatz in unserer nicht bewachten, nicht abgesperrten Tiefgarage auf dem Gelände des Hotels in der Wilhelmstraße 1, 85399 Hallbergmoos zur Verfügung gestellt.
    • 2.2.2.Die Einfahrt zur Tiefgarage hat eine Höhe von 2,10 Meter. Es liegt in der Verantwortung des Kunden die Höhe, Länge und den Winkel der Einfahrt selbst zu beurteilen. Für Schäden bei der Einfahrt in die Tiefgarage oder in der Tiefgarage selbst haftet in keinem Fall die Runa’s Hotel GmbH.
  • 2.3. Die Verfügungstellung des Parkplatzes erfolgt ausschließlich nach Bezahlung an der Rezeption des Runa’s Hotel, oder vor 7 Uhr morgens bei einem unserer Shuttle Fahrer vor Ort.
  • 2.4. Eine Schlüsselabgabe ist nicht notwendig.
  • In Ausnahmefällen behält sich die Runa’s Hotel GmbH jedoch vor, das Auto auf dem Gelände des Runa’s Hotel zu parken.
  • Die Runa’s Hotel GmbH behält sich vor, bei Überlastung einen Stellplatz auf unserem Hotelgelände zur Verfügung zu stellen, den Autoschlüssel zu behalten und das Auto zu einem späteren Zeitpunkt auf unseren Urlauberparkplatz oder in die Tiefgarage umzuparken.
  • 2.5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sein Auto so zu parken, dass es nur eine Parklücke belegt und keine anderen Autos blockiert. Sollte das Auto vom Kunden in jeglicher Form fahrlässig oder nötigend abgestellt werden, haftet der Kunde für sämtliche Schäden an seinem Auto und den Autos der Anderen. Alle zusätzlich entstanden Kosten durch z.B. Mietwägen und Abschleppen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
  • 2.6. Gegenstand des Vertrags ist nicht die Verwahrung des Kraftfahrzeugs und/ oder dessen Inhalt. Das Einstellen von Fahrzeugen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Runa’s Hotel GmbH übernimmt neben der Zurverfügungstellung des Stellplatzes keine weiteren Verpflichtungen, so insbesondere keine Bewachung oder sonstige Obhutspflichten.

3. Shuttle

  • 3.1.1.Durch uns erfolgt im Rahmen der gebuchten Leistungen der Transport des Kunden vom Runa’s Hotel zum Stellplatz und von dort zum Abflugterminal am Münchner Flughafen. Bei Rückkunft des Kunden erfolgt die Abholung vom Ankunftsterminal zurück zum Stellplatz.
  • 3.1.2.Die Fahrtdauer vom Hotel zum Außenstellplatz beträgt circa zwei Minuten. Die Fahrtdauer vom Hotel bis zum Flughafen beläuft sich auf 10 bis 15 Minuten und ist vom herrschenden Verkehr, den Straßenverhältnissen und der Geschwindigkeit der anderen Kunden abhängig, worauf die Runa’s Hotel GmbH keinen Einfluss hat.
  • 3.1.3.Die Pünktlichkeit des Shuttles ist nicht Gegenstand des Vertrags
  • 3.1.4. Jegliche Verspätungen und Änderungen des Kundens sind der Runa’s Hotel GmbH schnellstmöglich mitzuteilen.
  • 3.1.5. Der Shuttleservice umfasst den Transport der vorher schriftlich vereinbarten Personenanzahl und dem für die Flugreise üblichen Reisegepäck. Die Buchung ist für bis zu vier Personen je PKW möglich, in Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung ist der Transport für maximal 8 Personen möglich, wobei ab der 5. Person ein Aufschlag gemäß der aktuell gültigen Preisliste möglich.
  • 3.1.6. Wird ohne rechtzeitige Mitteilung und Vereinbarung die in der Buchungsbestätigung genannte Personenzahl überschritten, kann die Runa’s Hotel GmbH für die zusätzlichen Personen einen kurzfristigen Transport nicht gewährleisten. Die Runa’s Hotel GmbH wird bemüht sein, auch kurzfristige Änderungen zu berücksichtigen und eine Lösung zu finden.
  • Kann dies nicht sichergestellt werden, so wird empfohlen, dass der Kunde die überzähligen Personen zuvor am Flughafenterminal direkt absetzt und sich danach auf das Gelände der Runa’s Hotel GmbH begibt.
  • 3.1.7. Personen, die erkennbar unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, können durch die Runa’s Hotel GmbH entschädigungslos von der Beförderung ausgeschlossen werden
  • 3.2. Hinfahrt
    • 3.2.1. Im Rahmen der Buchung sind die Zeiten der gewünschten Abfahrtszeit vor dem Abflug und die vorraussichtliche Landezeit bei Rückkehr anzugeben.
    • 3.2.2. Der Kunde verpflichtet sich dazu, mindestens zehn Minuten vor Abfahrt an der Rezeption des Runa’s Hotel einzutreffen und den Parkplatz zu bezahlen. Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie auch sämtliche nötigen Informationen zur Abholung vom Flughafen.
    • 3.2.3. Vor 7 Uhr morgens erfolgt die Bezahlung direkt beim Shuttlefahrer des Runa’s Hotel, der spätestens zu Abfahrtszeit vor Ort sein wird.
    • Bei Problemen können Sie gerne auch die Telefonnummer des Runa’s Hotel anrufen, die im Internet zu finden ist und auf der Tür des Hotels steht.
    • 3.2.4. Wenn der Kunde fünf Minuten vor Abfahrt nicht am Runa’s Hotel GmbH eingetroffen ist, kann eine Mitfahrt im Shuttle nicht mehr garantiert werden. Im Falle einer Verspätung des Kunden die zu einer (teilweisen) Leerfahrt des Shuttles führt, wird eine eventuelle Ersatzfahrt gemäß der aktuellen Preisliste zusätzlich berechnet.
    • Eine Ersatzfahrt kann von uns nicht garantiert werden. Die Runa’s Hotel GmbH wird bemüht sein eine Lösung zu finden, alternativ kann der Kunde ein Taxi zum Flughafen nutzen und den Parkplatz weiterhin zum vereinbarten Preis in Anspruch nehmen. Die Abholung erfolgt in diesem Falle ganz normal wie vereinbart.
  • 3.3. Abholung
    • 3.3.1. Die Abholung vom Flughafen erfolgt in der Regel nur von 7 bis 22 Uhr. Eine Abholung außerhalb dieser Zeiten ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
    • 3.3.2. Die Abholung vom Flughafen erfolgt ausschließlich nach telefonischer Absprache und nur an den Abholstellen, die wir dem Kunden bei Ankunft mitteilen.
    • 3.3.3. Der Kunde ist mitverantwortlich für die schnelle und erfolgreiche Abholung. Dazu darf der Kunde den Shuttle erst anfordern, wenn er den Sicherheitsbereich verlassen hat und an einem der vereinbarten Ausgänge abholbereit steht.
    • 3.3.4. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Standort am Flughafen korrekt und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
    • 3.3.5. Die Runa’s Hotel GmbH verpflichtet sich bei Anruf schnellstmöglich einen Shuttlefahrer zu schicken, die Wartezeit beträgt in der Regel zwischen 5 und 30 Minuten.
    • 3.3.6. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass in Ausnahmefällen, durch Flugverspätungen und Änderungen bei den Flugzeiten anderer Kunden, Verkehrsbedingungen und Ähnlichem, auf die die Runa’s Hotel GmbH keinen Einfluss hat, Wartezeiten von bis zu 60 Minuten zustande kommen können.
    • 3.3.7. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle einer Verspätung des Shuttles, uns nach 20 Minuten ohne Eintreffen des Shuttles erneut zu kontaktieren.
    • 3.3.8. Die Runa’s Hotel GmbH verpflichtet sich durch Vertragsschluss zu einer Abholung vom Flughafen.
    • 3.3.9. Wenn der Kunde bei Eintreffen des Shuttles nicht am vereinbarten Ort zu finden ist, gilt die Dienstleistung der Abholung als getätigt.
    • 3.3.10. Der Kunde ist verantwortlich, klar erkennbar am abgesprochenen Ort zu stehen und auf Ansprechen des Shuttlefahrers zu reagieren beziehungsweise den Shuttlefahrer bei Sichtung selbst anzusprechen.
    • 3.3.11. Im Falle einer erfolglosen Abholung liegt es in der Aufgabe des Kunden uns erneut zu kontaktieren um eine erneute Abholung zum Preis der aktuellen Preisliste anzufragen, oder sich ein Taxi zum Stellplatz zu rufen. Die Kosten für das Taxi werden nicht von der Runa’s Hotel GmbH übernommen.

4. Haftungsausschluss

  • 4.1. Die Runa’s Hotel GmbH ist bemüht, den Kunden rechtzeitig vor mitgeteilter Abflugzeit zum Flughafen zu befördern, wobei die rechtzeitige Ankunft nicht Vertragsgegenstand ist und auch nicht gewährleistet oder zugesichert werden kann.
  • 4.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Runa’s Hotel GmbH nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  • 4.3. Eine Haftung der Runa’s Hotel GmbH für nicht von ihr, ihren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
  • 4.4. Der Kunde haftet gegenüber der Runa’s Hotel GmbH für von ihm verursachte Schäden und für Schäden, die infolge technischer Defekte des eingestellten Pkw auf dem Betriebsgelände hervorgerufen werden, wie z.B. durch Öl- oder Kühlmittelverlust, Explosion etc.
  • 4.5. Eventuell am eingestellten Fahrzeug entstandene Schäden, welche von der Runa’s Hotel GmbH zu verantworten sind, müssen, soweit möglich und zumutbar, vor dem Ausfahren vom Betriebsgelände der Runa’s Hotel GmbH angezeigt werden.
  • 4.6. Die Runa’s Hotel GmbH haftet in keinem Fall für das Parken des Autos. Alle Kosten die der Runa’s Hotel GmbH und anderen Gästen durch blockieren mehrerer Parkplätze, Zuparken von anderen Autos oder Ähnliches entstehen, werden dem Gast in Rechnung gestellt.
agb

Shuttle aktuell

Sarah Kawamoto Parking and Shuttleservice Munich

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Fax: 0811 550455
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